Lebensordnung für die Klöster im 6. Jahrhundert (Benedikt von Nursia – Gründer des Benediktinerordens)
Der Klostervorsteher = Abt soll von den Mönchen selbst gewählt werden. Er ist der Stellvertreter Christi und hat die Aufgabe, den Mönchen das Dienen im Namen von Christus zu lehren. Die Lebensinhalte der Mönche bestehen im Wesentlichen aus: Beten und arbeiten; unbedingtem Gehorsam; der Keuschheit; dem Verzicht auf Eigentum und pompöser Kleidung; aus mäßigem Essen und Trinken. Die Mönche sollen wenig selbst sprechen, sondern schweigen und hören, wenn der Meister spricht.
Reichsklöster im Königsdienst ( 7. – 9. Jahrhundert )
Adlige gründeten auf ihren Ländereien Kirchen und Klöster. Sie finanzierten den Bau und gaben der Kirche oder dem Kloster zusätzlich Land zur Bewirtschaftung. Als Grundbesitzer bekamen sie ihren Anteil aus den Erträgen der Bewirtschaftung, aus Spenden und Opfergaben.
Adlige waren die Eigentümer dieser kirchlichen Gebiete, man nannte sie deshalb „Eigenkirchenherrn“. Der Abt eines „Eigenklosters“ wie auch der Priester einer „Eigenkirche“ wurden deshalb auch vom Besitzer eingesetzt. Äbte und Priester zahlten häufig Geld, um in das Amt zu kommen. Sie waren mehr Verwalter eines Grundbesitzes als kirchliche Vertreter. Spenden, Landschenkungen und Opfergaben in Gold und Silber vermehrten den Besitz eines Adligen beträchtlich.
Klöster und Kirchen konnten nach Bedarf verschenkt, verkauft oder vererbt werden.
Entstehung von Reformklöstern
Zu Beginn des 10. Jahrhunderts geriet der bisherige Ablauf in Klöstern und Kirchen in die Kritik und man besann sich auf die eigentliche Aufgabe der Kirche.
910 gründete Herzog Wilhelm von Aquitanien, ein westfränkischer Herrscher, das Kloster Cluny in Burgund. Wilhelm sah sich nicht mehr in der Funktion eines Eigenkirchenherrn, sondern übergab das Kloster in die Hände des Papstes in Rom. Die Mönche wurden aufgefordert, den Vorgaben Benedikts von Nursia zu gehorchen.
Es folgten, als Wichtigste, das Kloster Gorze ( bei Metz ) und 1069 das deutsche Kloster Hirsau im Schwarzwald. Die Äbte aus Cluny, Gorze und Hirsau übersandten Mönche in andere Abteien, um die Reformgedanken weiterzutragen. Nicht widerstandslos, jedoch mit der Unterstützung vieler Eigenkirchenherrn begann sich das Klosterleben neu aufzubauen. Die reformierten Klöster blieben in enger Verbindung zu ihren „Mutterklöstern“ und bildeten gemeinsam Klosterverbände.
Nicht nur das zügellose Leben innerhalb eines Klosters wurde verändert, die Reform ging weit über die Klostermauern hinaus. Es standen jetzt auch allgemeine Probleme der Kirche zur Debatte:
- Forderung nach Ehelosigkeit = Zölibat von Geistlichen
Äbte, Priester und auch Bischöfe waren häufig verheiratet, hatten Kinder und vererbten ihr Amt im Familienkreis. - Ämterkauf = Simonie
Mit Geld ein Amt zu kaufen gab es nicht nur in Eigenkirchen, sondern Bischofsämter und sogar das Amt des Papstes machten vor dieser Gepflogenheit nicht Halt. - Gefolgschaft und Waffen-Kampf im Krieg sei unvereinbar mit einem geistlichen Amt.
Die Kirche diene nicht dazu Kriege zu unterstützen, sondern den Frieden zu bewahren.
Es wurde die Forderung laut, dass Kaiser und Papst zusammen und gleichberechtigt die Kirche reformieren sollten.
König Heinrich III. ( 1039 – 1056 ), ein Regent aus der Familie der Salier, machte sich im römisch-deutschen Reich zum Führer dieser Erneuerungsbewegung. Er kämpfte für die Einsetzung von Päpsten, welche die Kirchenreform befürworteten und bekämpfte die Einflussnahme von römischen Adelsfamilien.
1045 waren zwei Päpste von zwei zerstrittenen Adelsfamilien gleichzeitig eingesetzt worden. Es war auch, wie bisher üblich, dabei Geld geflossen und sogar ein dritter Kandidat war im Gespräch.
1046 auf der Synode von Sutri ließ Heinrich alle drei Päpste absetzen und mit Genehmigung des Abtes von Cluny wurde ein Deutscher zum Papst gewählt, der Heinrich III. dafür zum Kaiser krönte. Zwei Jahre später bestimmte Heinrich einen Verwandten als Leo IX. ( 1048 – 1054 ) zum Papst. Leo war Mitglied der Reformbewegung und besetzte mehrere Kardinalsstühle in Rom mit Gleichgesinnten.
Nach Heinrichs Tod gab es erneute Probleme bei der Papstwahl zwischen den römischen Adelsfamilien und den Reformern. Der Kandidat der Reformer, Nikolaus II. ( 1058 – 1061 ), setzte sich durch. Er bestimmte, dass die Papstwahl neu geregelt werden sollte: Die hohen Geistlichen selbst und nicht der Adel mussten den neuen Kandidaten vorschlagen. Anschließend könnten dann der übrige Klerus und das Volk ihre Stimme abgeben.
Königsherrschaft und Papstamt
Nach dem Tod Heinrichs III. war dessen Sohn Heinrich IV. ( 1056 – 1106 ) bei seiner Königswahl gerade drei Jahre alt. Die Fürsten hatten für ihre Zustimmung eine Bedingung gestellt – „Wenn er ein gerechter Herrscher werde, nur dann gelte die Treuepflicht“. Anfangs übernahm Heinrichs Mutter die Regierungsgeschäfte. Die Bischöfe fühlten sich aber übergangen , entführten den „Kinderkönig“ und regierten selbst im Namen des Königs.
Als Heinrich 14 Jahre alt war und mündig, übernahm er selbst die Regierung.
In der vergangenen Zeit war durch die Führung der Erzbischöfe von Bremen und Köln Land und Reichsbesitz geplündert worden. Königsgut und Reichsklöster gingen in den Besitz von Adligen über. So musste Heinrich IV. als erstes seinen Reichsbesitz neu ordnen. Dabei stieß er auf Gegenwehr. Bischöfe, Herzöge und Grafen sahen ihr Vermögen bedroht. Nach längeren Kämpfen gelang es Heinrich aber einen Friedensvertrag mit den Aufständischen zu schließen. 1075 war er dann „Herr des Reiches“.
Auf kirchlicher Seite war Hildebrand, ein Mönch aus Cluny, von Kardinälen, Klerus und Volk zum Papst Gregor VII. gewählt worden, welcher die Wahl Heinrichs IV. nicht bestätigte.
1075 verbot Gregor VII. die Simonie, die Priesterehe und die Investitur der Bischöfe durch den König.
Heinrich setzte aber nach dem Sieg über die Fürsten in Mailand einen neuen Erzbischof ein und noch zwei weitere Bischöfe wurden von ihm investiert.
Gregor drohte mit Heinrichs Exkommunikation, d.h. ihn aus der Kirchengemeinschaft auszuschließen, zu bannen. Heinrich berief eine Reichsversammlung in Worms ein. Die Mehrzahl der Fürsten beschloss, Gregor als Papst abzusetzen. Daraufhin sprach Gregor über Heinrich den Bann aus, was einem Verbot weiterregieren zu dürfen gleichkam.
Die königlichen Fürsten wollten einem gebannten König nicht weiter dienen.
Gregor und Heinrich sollten sich treffen, um ihren Streit zu begraben.
1077 in Oberitalien auf der Burg Canossa, die Gegner waren sich entgegengekommen, dann sprach Gregor VII. Heinrich IV. vom Bann los. Heinrich musste drei Tage barfuß, im Büßerhemd, fastend vor der Burg erscheinen bis der Bann gelöst wurde.
Königsfeindliche Fürsten wählten in Heinrichs Abwesenheit Herzog Rudolf von Schwaben zum Gegenkönig, den Heinrich zusammen mit zwei weiteren Fürsten aber wieder absetzte. Papst Gregor unterstützte Rudolf als König und bannte Heinrich IV. 1080 zum zweiten Mal. Deutsche und italienische Bischöfe setzten daraufhin unter Heinrichs Führung Gregor ab und wählten den Erzbischof von Ravenna zum Gegenpapst. Rudolf von Schwaben starb in einer Schlacht gegen Heinrich. Der Gegenpapst krönte Heinrich IV. 1084 zum Kaiser. Gregor musste fliehen und starb kurz darauf.
1122 im „Wormser Konkordat“ einigen sich Heinrich V., der Sohn Heinrichs IV., und Papst Calixt II. über die Bischofseinsetzung.
Der Streit zwischen Päpsten und Kaisern über die oberste Gewalt war mit dem „Wormser Konkordat“ noch nicht beendet – es dauerte noch über 200 Jahre.