Das fränkisch-karolingische Reich
Nach der Auflösung des weströmischen Reiches durch germanische Völker sind die Franken für die politische Ordnung Europas am wichtigsten.
Chlodwig aus dem Geschlecht der Merowinger (482 – 511) machte sich zum König der Franken, indem er die alten Strukturen zerstörte.
Das Christentum wurde außerdem Reichsreligion.
Die Stützen von Chlodwigs Herrschaft waren einerseits die militärische Gefolgschaft. Er hatte hierbei die Funktion des obersten Heerführers im Kriegsfall. Andererseits unterstützte ihn der Rat der Adligen und der hohe Geistlichkeit. Chlodwig hatte den Vorsitz und war oberster Richter. Die in Kriegen eroberten Ländereien wurden zum königlichen Besitz. Durch Übernahme der Römerstädte und Straßen hatte Chlodwig die Möglichkeit, die römische Provinzverwaltung und deren Steuerwesen zu nutzen. Mit Hilfe des Rates bekam er durch Adel und Kirche die nötige Unterstützung.
Jedoch waren die Nachfolger Chlodwigs schwache Herrscher. Die Beamten regierten das Reich.
Nach germanischer Auffassung sollte derjenige König sein, der das „Königsheil“ besaß, d.h. derjenige, der auch Erfolge erzielt. So wechselte der Herrschaft von dem Geschlecht der Merowinger zu den Karolingern. Pippin wird 751 von den fränkischen Großen (Adel, Klerus) zum König ausgerufen, was einer Königswahl gleichkam.
Reichsverwaltung
Im Reich gab es keine Hauptstadt. Der König reiste mit seinem Gefolge von Ort zu Ort und verrichtete dort seine Amtsgeschäfte. Diese beinhalteten sowohl weltliche wie auch kirchliche Aufgaben. Er empfing Reichsfürsten, kirchliche Vertreter wie auch Leute aus dem einfachen Volk und sprach in den anliegenden Problemen Recht. Der König hatte die oberste Gerichtsgewalt.
Die Inhaber der Stützpunkte seiner Reisen hatten das Land als Lehen zur Bewirtschaftung übereignet bekommen. Sie hatten dafür als Gegenleistung die Pflicht, den König und seine Gefolgschaft auf seinen Reisen zu ernähren.
Der König besaß auch eigene Güter, die sogenannten Pfalzen. An manchen Orten blieb er wenige Tage, an manchen viele Monate. Bedingt durch die Größe des Reiches überließ schon Karl d. Große (768-814) Adligen die Aufgabe, in seinem Namen das Reich zu verwalten. Strafgelder, Zölle und Einkünfte aus königlichen Gütern zu verwalten waren die Hauptaufgaben.
Markgrafschaften: Sie dienten zur Sicherung der Reichsgrenzen von außen
Grafschaften: Ländereien der Adligen im Inneren
Bistümer: Kirchliche Besitztümer