Preußen in der Zeit des Absolutismus
Nach dem 30-jährigen Krieg wurde Preußen wie Frankreich regiert, unumschränkt absolutistisch. Jedoch bestand Preußen zu dieser Zeit aus keinem einheitlichen Gebiet. Die Ländereien lagen weit auseinander: Ostpreußen, Brandenburg und Pommern, hinzu kamen Gebiete in Westdeutschland, u.a. das Ruhrgebiet.
Seit 1701 führte der Herrscher den Titel „König von Preußen“.
Friedrich II. (1740 – 1786)
Im gleichen Jahr seines Amtsantritts starb der Kaiser in Wien und die Tochter Maria Theresia übernahm die Habsburger – Länder. Friedrich sah darin seine Chance, Preußen zu erweitern. Erst nach dem 3. Schlesischen Krieg ( = Siebenjähriger Krieg 1756-1763 ) kam Schlesien endgültig zu Preußen. Später, seit der Aufteilung Polens (1795), besaß Preußen dann im Osten ein geschlossenes Staatsgebiet, ein Ergebnis militärischer und diplomatischer Siege.
Armee und Wirtschaft
Friedrich Wilhelm I., der Vater Friedrichs II., führte nicht umsonst den Beinamen „Soldatenkönig“. Der „Preußische Drill“ war berühmt und gefürchtet.
Zur Zeit Friedrichs II. waren knapp zwei Drittel der Bevölkerung durch die ständige Erhöhung der Armeestärke Soldaten. Die Offiziere kamen aus dem preußischen Adel. Sie wurden anfangs gezwungen , später galt es als „Ehre“, des „Königs blauen Rock“ zu tragen. Auch den König sah man immer in Uniform. Die preußische Armee war beispiellos, sie galt als unbesiegbar.
Das Handwerk blühte, Uniformen und Waffen, sowie der Bau von Kasernen verschaffte vielen Berufen Arbeit. Kartoffel wurden in großer Menge angebaut, Kohle wurde als Brennmaterial für die „Kanonenöfen“ gefördert.
Nach den Soldaten als Vorbild galten Gehorsam, Genügsamkeit, Pflichtbewußtsein und Pünktlichkeit als große Tugenden. In Friedenszeiten musste die Armee in Fabriken und auf den Feldern arbeiten, um ihren geringen Sold aufzubessern. Invaliden und Offiziere im höheren Alter bekamen eine Beamtenstelle als Lehrer oder Steuereinnehmer.
Der preußische König organisierte „seinen Staat“ ebenfalls sehr streng. An der Spitze in Berlin standen die Ministerien, die für einzelne Landesteile zuständig waren. In jedem Bezirk existierte ein Landrat, der sowohl Regierung wie auch die Bevölkerung vertrat. „Regieren“ war aber alleinige Aufgabe des Königs. Er reiste durchs Land und kümmerte sich um alle Einzelheiten.
Die preußischen Reformen lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
- Abschaffung der Leibeigenschaft von Bauern auf den staatlichen Gütern, aber die Bewirtschaftungspflicht blieb.
- Handwerker und Fabrikarbeiter, Handel und Geldgeschäfte oblagen dem Bürgertum.
- Im Rechtswesen wurde die „Folter“ abgeschafft, bei Hochverrat und Bandenraub war sie aber weiterhin erlaubt. Im „Allgemeinen Landrecht“, einem Gesetzeswerk von 1794, ging man von dem Prinzip der Vernunft aus. Dieses Recht blieb 100 Jahre gültig. Glaubensfreiheit wurde versichert, so dass „jeder nach seiner Facon selig werden könne“. Außerdem wurde die allgemeine Schulpflicht eingeführt. Die Durchführug war jedoch lückenhaft, ebenso die Ausbildung der Lehrer.
Preußen galt als Vorbild in Deutschland. Einerseits gegen die Willkür der Obrigkeit geschützt, waren trotzdem Bürger und Bauern , wie in anderen absolutistischen Staaten, von Verwaltung und Regierung ausgeschlossen.