Der Bundestag und seine Aufgaben
- Gesetzgebungsarbeit
- Genehmigung des Staatshaushaltes = Budgetrecht
- Kontrolle der Regierung
Der Verfassung nach hat der Bundestag die Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren. In einer parlamentarischen Demokratie geht die Regierung aus der Mehrheit im Parlament hervor. So übernimmt die Kontrollaufgabe weitestgehend die Opposition. Aber auch Mehrheitsparteien können gegenüber der Regierung von den Ministern (in den Ländern vom Ministerpräsidenten) oder dem Kanzler Auskünfte verlangen:
– Untersuchungsausschüsse – Große Anfrage – Fragestunde
- Öffentliche Parlamentssitzungen
- Wahl des Bundeskanzlers
- Beteiligung an der Wahl des Bundespräsidenten
Die Stellung des Bundeskanzlers innerhalb der Regierung
- Der Bundeskanzler schlägt Personen seines Vertrauens für ein Ministeramt vor. Ernannt und entlassen werden die Minister jedoch vom Bundespräsidenten.
- Der Bundeskanzler legt die Zahl der Ministerien (= Geschäftsbereiche) fest.
- Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik = Richtlinienkompetenz
Die Stellung des Bundeskanzlers gegenüber dem Parlament
- Der Bundeskanzler benötigt das Vertrauen des Bundestags, um zu regieren. Sollte das nicht mehr der Fall sein, kann durch ein Konstruktives Mißtrauensvotum ( Art. 67 GG ) der Kanzler abgewählt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Bundestag gleichzeitig mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Kanzler wählt.
- Nach Art. 68 GG hat der Bundeskanzler die Möglichkeit, von sich aus die Vertrauensfrage zu stellen. Erhält er keine Mehrheit, gibt es zwei Wege: Entweder nimmt er die Niederlage hin und ist sich seiner schwachen Position bewußt oder er schlägt dem Bundespräsidenten vor, den Bundestag aufzulösen. Der Bundespräsident hat hierbei die letzte Entscheidung.
Der Bundespräsident
Er ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Seine Wahl erfolgt durch die Bundesversammlung. Die Bundesversammlung, die nur dem Zwecke der Präsidentenwahl dient, setzt sich aus jeweils gleichvielen Mitgliedern des Bundestags und der Länderparlamente zusammen. Die Aufgabe des Bundespräsidenten ist in erster Linie die Repräsentation des Landes.
Der Bundesrat
Durch den Bundesrat ( = Länderparlament ) nehmen die Länder an Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes teil. Die Mitglieder der Länderregierungen im Bundesrat, die indirekt vom Volk gewählt wurden, sind Ausdruck des Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland. Abhängig von den regierenden Parteien in den einzelnen Ländern, können im Bundesrat unterschiedliche politische Mehrheitsverhältnisse im Vergleich zum Bund herrschen – eine gute Kontrollfunktion gegenüber der Regierung.
Das Bundesverfassungsgericht
Es besteht aus 16 Mitgliedern, die zur Hälfte vom Bundestag und zur Hälfte vom Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden. Die Amtszeit dauert 12 Jahre, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.
Die unwiderruflichen Urteile haben Einfluss auf die anderen Staatsorgane. Eine wichtige Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist die „Normenkontrolle“, d.h. die Übereinstimmung eines Gesetzes mit dem Grundgesetz.