Wo findest du sie?
Artikel 1 Abs. 1 GG
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 20 Abs. 1-3 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetze und Recht gebunden.
Artikel 79 Abs. 3 GG
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Montesquieu (1689 – 1755), einer der bedeutendsten Staatstheoretiker beschrieb in seinem Hauptwerk „Vom Geist der Gesetze“ (erschienen 1748) das Grundprinzip der Gewaltenteilung:
Sobald in ein und derselben Person oder derselben Beamtenschaft die legislative Befugnis mit der exekutiven verbunden ist, gibt es keine Freiheit. Es wäre nämlich zu befürchten, dass derselbe Monarch oder derselbe Senat tyrannische Gesetze erließe und dann tyrannisch durchführte.
Freiheit gibt es auch nicht, wenn die richterliche Befugnis nicht von der legislativen und von der exekutiven Befugnis geschieden wird. Die Macht über Leben und Freiheit der Bürger würde unumschränkt sein, wenn jene mit der legislativen Befugnis gekoppelt wäre, denn der Richter wäre Gesetzgeber. Der Richter hätte die Zwangsgewalt eines Unterdrückers, wenn jene mit der exekutiven Gewalt gekoppelt wäre.
(Montesquieu, Vom Geist der Gesetze. XI. Buch, 6. Kap.)
Montesquieu sieht damit jegliche personelle Verknüpfung von Gesetzgebung, Regierung und Gerichtsbarkeit als mögliche Gefahr, die Macht zu mißbrauchen.
Wie ist nun diese Gewaltenteilung in Deutschland verwirklicht?
- Die Bundesrepublik ist eine „Parlamentarische Demokratie“
- Exekutive: Bundespräsident, Bundesregierung
- Legislative: Bundestag, Bundesrat
- Judikative: Bundesverfassungsgericht, Oberste Bundesgerichte
Sämtliche Organe sind einander gleichgeordnet. Zwischen Exekutive und Legislative besteht jedoch eine Gewaltenverschränkung, da der Bundestag den Bundeskanzler aus seinen Reihen wählt, der wiederum seine Minister bestimmt. Die Gleichordung von Exekutive, Legislative und Judikative wird als „horizontale Gewaltenteilung“ bezeichnet.
Die Bundesrepublik ist ein Bundesstaat
Dies bedeutet, dass es eine zusätzliche „vertikale Gewaltenteilung in Bund, Länder und Gemeinden gibt. Die Einteilung eines Staatsgebietes in einzelne Länder, die gewisse Eigenständigkeit besitzen, jedoch zu einem Gesamtstaat vereint sind, handelt nach dem Organisationsprinzip des Föderalismus.
Machtmißbrauch wird in der Bundesrepublik Deutschland mit folgenden Grundsätzen verhindert:
- Die Staatsgewalt ist auf mehrere Staatsorgane aufgeteilt.
- Die Staatsorgane können sich gegenseitig kontrollieren.
- Das Volk kann durch periodisch stattfindende Wahlen politische Kontrolle ausüben.
- „Die Öffentliche Meinung“ hat die Möglichkeit, das politische Handeln durch Presse, Rundfunk und Fernsehen zu kontrollieren.
Artikel 5 Abs. 1 GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugängigen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Im Zeitalter der sogenannten „Fake News“ wird es immer schwieriger, Richtiges von Falschem zu unterscheiden. Wir können hier nur den Appell an alle Menschen richten, sich in wichtigen Fragen allumfassend zu informieren und nicht unbedingt das Erstgelesene zu glauben! Öffentliche Lügen dürfen nicht ihr Ziel erreichen und die Lügner müssen die Konsequenzen ihres Handelns spüren, indem man ihnen nicht mehr glaubt. „Wer einmal lügt… !“